ZYPERN STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
Als Fortsetzung zu unserem jüngsten Artikel über steuerliche Begünstigungen für Privatpersonen möchten wir Ihnen einige der wichtigsten Änderungen der letzten Jahre für Unternehmen vorstellen.
In den letzten Jahren hat Zypern steuerliche Begünstigungen eingeführt, die Unternehmen und Ihren Teilhabern Vorteile bieten, wenn Sie in zypriotische Unternehmen investieren.
Die aktuellsten und wichtigsten Änderungen werden im Folgenden genannt und nähert erläutert.
Fiktiver Zinsabzug – NID
Basierend auf dem neuen Steuergesetzes, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, haben Unternehmen & Betriebsstätten, die in Zypern ansässig und steuerpflichtig sind, Anspruch auf einen fiktiven Zinsabzug (NID), durch die Einführung von neuem Kapital in die Gesellschaft, das zur Erzeugung von versteuerbaren Einkommen verwendet wird.
Gemäß dem o.g. Gesetz umfasst das neue Eigenkapital folgende Elemente:
– Neues Eigenkapital, das ab dem 1. Januar 2015 in Form von eingezahlten Grundkapital und Kapitalrücklagen eingeführt wurde.
– Darlehen, die in ausgegebenes Aktienkapital umgewandelt wurde.
– Guthaben von Teilhabern, umgewandelt in ausgegebenes Aktienkapital.
– Nicht rückzahlbare Kapitaleinlagen, umgewandelt in ausgegebenes Aktienkapital.
– Altes Eigenkapital, das zur Finanzierung neuer Geschäftsaktivitäten verwendet wird.
Das NID wird berechnet, indem das neue Eigenkapital mit der 10-jährigen Staatsanleihe (zum 31. Dezember des vorangegangen Steuerjahres) des Landes, in dem die Gelder eingesetzt werden, multipliziert wird, zuzüglich einer Prämie von 3%, die einem Mindestsatz unterliegt und der Rendite der 10-jährigen zypriotischen Staatsanleihe mit einer Prämie von 3% entspricht.
Das NID ist auf 80% des steuerpflichtigen Gewinns aus dem neuen Eigenkapital beschränkt.
Diese Begünstigung kann zusätzlich zu anderen angebotenen Steuerbegünstigungen genutzt werden, jedoch immer unter Berücksichtigung der Anti-Missbrauchsbestimmungen.
Fiktiver Aufwand
Zusätzlich zu den o.g. Fiktiven Aufwendungen, die im Falle von neuem Eigenkapital angeboten werden, werden fiktive Zinsaufwendungen auch einer zypriotischen Gesellschaft angeboten, falls die Bestimmungen von Artikel 33 (Fremdvergleichsgrundsatz) auf eine andere zypriotische Gesellschaft angewendet werden.
Seit dem 1. Januar 2015. für den Fall, dass der Steuerkommissar die Gewinne einer zypriotischen Gesellschaft, die mit einer anderen zypriotischen Gesellschaft handelt, erhöht, weil sie die Grundsätze des Fremdvergleichs (Artikel 33) nicht befolgt, kann die zweite zypriotische Gesellschaft Ihre steuerpflichtigen Gewinne um einen Betrag verringern, der dem Anstieg der ersten zypriotischen Gesellschaft entspricht (fiktive Kosten).
Der fiktive Aufwand kann angewendet werden, sofern das Unternehmen Tätigkeiten ausübt, die zu versteuerndes Einkommen generieren.
Die o.g. Begünstigungen sollen das Kapital, das Unternehmen zur Ausübung von steuerpflichtigen Tätigkeiten zugeführt wird, und den Cashflow in das Land erhöhen. Insbesondere das NID kann ähnliche Vorteile wie die Fremdfinanzierung haben und Unternehmen können Steuervorteile beibehalten und gleichzeitig Ihre Finanzkraft erhöhen.
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